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Projekte Archiv Gutscheine für außerschulische Bildungsangebote zur Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)

Vielen Dank für die eingegangenen Bewerbungen! Die Bewerbungsfrist ist am 15.09.16 abgelaufen.

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV) möchte Bildung für nachhaltige Entwicklung für Kinder und Jugendliche unterstützen. Um Erfahrungen mit verschiedenen Förderinstrumenten zu sammeln, führt das MKULNV im Jahr 2016 die modellhafte Erprobung eines BNE-Gutscheinprogramms durch. In diesem Rahmen sind Umweltbildungseinrichtungen und freiberuflich Tätige, die ihre BNE-Angebote in Schulen und Kitas etablieren möchten, aufgerufen, Gutscheine für ihre Bildungseinheiten zu beantragen. Ziel ist es, dass die jeweilige Altersgruppe Themen, Zugangswege und Methoden im Bildungsbereich der Nachhaltigkeit erfahren. Der Wissenschaftsladen Bonn (WILA Bonn) wurde vom MKULNV als Projektträger mit der Durchführung der Erprobung des BNE-Gutscheinprogramms beauftragt und koordiniert dieses Unterstützungsangebot. Er ist Ansprechpartner für interessierte Umweltbildungsanbieter.

Wer kann die Gutscheine beantragen?

Außerschulische Umweltbildungseinrichtungen und freiberuflich Tätige im Bereich der Umweltbildung mit Sitz in NRW. Insbesondere kleinen Einrichtungen soll die einfach gehaltene Verwaltung der Gutscheine die Teilnahme am Modellvorhaben ermöglichen.

Was sind mögliche Zielgruppen der BNE-Bildungsangebote?

Gruppen von Kindern bzw. Jugendlichen zwischen 3 und 16 Jahren: Kindertagesstätten, Schulen der Primar- und Sekundarstufe 1. Die Gruppen müssen mindestens aus zwölf Kindern bestehen.

Was können die BNE-Bildungsangebote beinhalten?

Gutscheine können für BNE-Bildungseinheiten mit Kindern und Jugendlichen beantragt und eingelöst werden, die mindestens 90 Minuten umfassen und altersspezifisch ausgerichtet sind.

Die Bildungseinheiten sollten sich sowohl inhaltlich als auch konzeptionell an einer Bildung für nachhaltige Entwicklung orientieren. Mögliche Themen sind z. B.

  • Biologische Vielfalt,
  • Natürliche Ressourcen (Wasser, Boden, Klima, Energie, Wald),
  • Wertschätzung natürlicher Lebensgrundlagen,
  • Nachhaltiger Lebensstil, (Ernährung, Konsum, Abfall, Mobilität),
  • Kulturelle Vielfalt,
  • Gerechtigkeit in dieser einen Welt.

Dabei ist es durchaus möglich, bereits entwickelte Bildungseinheiten zu nutzen und bedarfsorientiert abzuwandeln.

Die Bildungseinheiten können sowohl in der Bildungseinrichtung (Kita, Schule) als auch beim Umweltbildungsanbieter vor Ort oder im freien Gelände stattfinden.

Was wird mit einem BNE-Gutschein vergütet?

Ein BNE-Gutschein für eine Bildungseinheit von mindestens 90 Minuten wird vom MKULNV mit 250 Euro vergütet. Dies umfasst insbesondere folgende Arbeiten des Bildungsanbieters:

  • Entwicklung der Bildungseinheiten – oder Anpassung bestehender Angebote,
  • Kontaktaufnahme zu Kitas, Schulen oder anderen Einrichtungen,
  • Terminabsprache und Durchführung der Bildungseinheiten,
  • Einreichung der Gutscheinabrechnung inkl. des Evaluationsbogens beim WILA Bonn.

Mit den 250 Euro eines BNE-Gutscheins sind Personal-, Sach- und Nebenkosten sowie möglicherweise der teilnehmenden Gruppe entstehende Kosten (z. B. Fahrtkosten) abgegolten. Sollten bei der Durchführung der Bildungseinheit darüber hinaus weitere Kosten entstehen, müssen sie vom Bildungsanbieter getragen werden und können weder dem WILA Bonn noch dem MKULNV in Rechnung gestellt werden. Es dürfen in der Regel keine zusätzlichen Teilnahme-Gebühren erhoben werden, es sei denn, die Durchführung bedingt einen außergewöhnlich großen technischen Aufwand oder den Einsatz von mehr als einer Referentin bzw. eines Referenten.

Aufeinander folgende Bildungseinheiten können über mehrere Gutscheine abgerechnet werden, wenn die Gruppe der Teilnehmenden wechselt. Ansonsten zählen auch Veranstaltungen, die länger als 90 Minuten dauern, als eine einzige Bildungseinheit.

Wie werden die BNE-Gutscheine beantragt?

Die BNE-Gutscheine können per Post oder per E-Mail mit folgendem Antragsformular über den WILA Bonn beantragt werden:

Antragsformular BNE-Gutscheine NRW (doc)

Zusammen mit dem Antragsformular müssen antragstellende Vereine ihre Satzung und einen aktuellen Auszug aus dem Vereinsregister beifügen. Freiberufliche Tätige sollten ausgewiesene Fachkräfte sein und dies auf Nachfrage durch Referenzen belegen können. 

Adresse für Antragstellung und Nachfragen:

WILA Bonn - BNE-Gutscheine
Reuterstr. 157
53113 Bonn
0228 20161-18 (werktags 11.00-15.00 Uhr)
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Antragsschluss ist der 15. September 2016!

Für später eingehende Antragsformulare kann keine Berücksichtigung garantiert werden. Am 20. September 2016 werden die Bildungseinrichtungen per E-Mail über die Vergabeentscheidung des MKULNV informiert und erhalten die entsprechende Anzahl an BNE-Gutscheinen, die sie nach Durchführung der Bildungseinheiten einlösen können (s.u.).

Auswahlkriterien für die Vergabe der BNE-Gutscheine

Bildungsanbieter können mindestens 10 und maximal 20 BNE-Gutscheine für 2016 beantragen. Eine Beantragung von weniger als 10 Bildungseinheiten pro Bildungsanbieter ist aus organisatorischen Gründen leider nicht möglich.

Ein Anspruch auf die Gewährung der BNE-Gutscheine – auch in Bezug auf die beantragte Anzahl – besteht nicht. Das MKULNV entscheidet aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Der WILA Bonn als Projektträger wird hierzu dem MKULNV Empfehlungen unterbreiten.

Welche Laufzeit haben die BNE-Gutscheine?

Die beantragten Bildungseinheiten müssen bis zum 12. Dezember 2016 durchgeführt und die Gutscheine entsprechend eingereicht sein, wenn dafür noch eine Vergütung von jeweils 250 Euro in Anspruch genommen werden soll.

Welche Berichtspflichten müssen beim Einlösen der Gutscheine erfüllt werden?

Die Berichtspflicht der Bildungsanbieter ist bewusst einfach gehalten. Sie besteht darin, das Gutscheinformular und einen Evaluationsbogen, bezogen auf die einzelne Bildungseinheit, auszufüllen. Der Gutschein muss vom Bildungsanbieter und der Begleiterin bzw. dem Begleiter der teilnehmenden Kinder bzw. Jugendlichen unterschrieben werden (z. B. Lehrerin/Lehrer).

Darüber hinaus ist der Bildungsanbieter dazu verpflichtet, bei Nachfragen per E-Mail und Telefon Auskunft über den aktuellen Durchführungsstand der Bildungseinheiten zu geben. Zu Dokumentationszwecken wird zudem darum gebeten, dem MKULNV Bilder mit dem Recht der kostenlosen Veröffentlichung zur Verfügung zu stellen. Die Bilder werden nur unter Nennung der Quelle verwendet.

Die erste Vergütung der Gutscheine erfolgt, sobald die ersten 10 Bildungseinheiten durchgeführt worden sind und nachfolgend im Zweiwochenrhythmus zum 14. November, 28. November und 12. Dezember 2016. Die Gutscheine werden entsprechend beim WILA Bonn eingereicht.

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