Kinderschutzstrategie
1. Einleitung
Wir wollen mit unserer Arbeit dazu beitragen, die großen gesellschaftlichen Herausforderungen zu bewältigen: Wasser, Boden, Luft, die biologische Vielfalt und das Klima zu schützen sowie gerechtere soziale Bedingungen herzustellen – über viele Generationen hinweg. Dies kann nur gelingen, wenn viele Menschen aktiv werden und in der Lage sind, ihre Lebenswelt kompetent selbst zu gestalten. Deshalb bringen wir Menschen mit unterschiedlichem Know-how und Erfahrungen zusammen, gestalten mit geeigneten Methoden den Aufbau von Wissen, entwickeln gemeinsam neue Lösungs- und vor allem auch konkrete Handlungsmöglichkeiten.
Wir haben nicht nur eine besondere Verantwortung gegenüber dem Gegenstand unserer Arbeit, sondern auch für unsere eigenen Tätigkeiten und gegenüber uns selbst. Mit demselben Maßstab, mit welchem wir wissenschaftliche Prozesse anstoßen, zivilgesellschaftliche Beteiligung fördern, Maßnahmen zum Umwelt- und Klimaschutz vorschlagen, Bildungsmaterialien für Schüler*innen und Lehrende entwickeln und die sozial ökologische Transformation mitgestalten, messen wir auch uns und unser Verhalten. Wir wollen Vorbild und Beispiel dafür sein, wie nachhaltiges Wirtschaften und Arbeiten in einer Organisation funktioniert und wie die Lösungen, an denen wir arbeiten, umgesetzt werden können.
Diese Kinderschutzstrategie wurde am 04.09.2026 von der Mitarbeitenden Versammlung, unserem zentralen Beschlussgremium als selbstverwalteter Verein, verabschiedet. Sie ist auf der Website des WILA Bonn veröffentlicht und wird regelmäßig überprüft. Mit der Verabschiedung und Umsetzung dieser Richtlinie zeigt der WILA Bonn sein unermüdliches Engagement für die Schaffung eines sicheren, integrativen und förderlichen Umfelds für alle Kinder, die an seinen Programmen und Aktivitäten teilnehmen.
2. Zweck und Umfang
Der WILA Bonn versteht sich explizit auch als Bildungsakteur und kommt daher in verschiedenen Kontexten in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen. In zahlreichen Projekten gibt es Kooperationen mit pädagogischen Einrichtungen (wie etwa Schulen, Kindertagesstätten oder anderen Bildungseinrichtungen), deren Expertise zu Kinderschutz und Kinderrechten im Zuge der Zusammenarbeit eingebunden wird.
Im Folgenden verstehen wir unter Kindern Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind. Das Wohl aller Kinder liegt uns sehr am Herzen, insbesondere das derer, mit denen wir arbeiten. Diese Kinderschutzstrategie soll die Sicherheit und das Wohlergehen der Kinder, die an unseren Programmen und Projekten teilnehmen, gewährleisten. Sie beschreibt die Grundsätze, Verpflichtungen, Verfahren und Standards unserer Organisation, um Kinder vor Schaden, Missbrauch oder Vernachlässigung zu schützen. Diese Richtlinie gilt für alle, die an Programmen, Projekten und Aktivitäten des WILA Bonn beteiligt sind. Sie gilt für alle Aktivitäten, die vom WILA Bonn durchgeführt werden, unabhängig davon, ob die Formate in Präsenz, online oder in einer gemischten Form stattfinden.
3. Grundsätze und Selbstverpflichtung
Der WILA Bonn lässt sich von folgenden Grundsätzen leiten und orientiert sich dabei an internationalen Kinderschutzstandards, einschließlich des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes (UNCRC). Wir verpflichten uns in unserer Arbeit mit Kindern zu folgenden Grundsätzen:
- Inklusion & Nicht-Diskriminierung: Alle Kinder haben das gleiche Recht auf Schutz vor Schaden. Das bedeutet, alle Kinder haben dieses Recht unabhängig von rassistischer Zuschreibung, Hautfarbe, Geschlecht und Geschlechtsidentität, Sprache, Religionszugehörigkeit, nationaler, ethnischer oder sozialer Herkunft, Vermögen, Fähigkeiten oder Behinderungen, oder des sonstigen Status des Kindes, seiner Eltern oder seines Vormunds. Des Weiteren setzen wir uns für die Förderung der Gleichberechtigung ein und stellen sicher, dass kein Kind ungerecht behandelt wird oder Vorurteilen ausgesetzt ist.
- Empowerment: Wir fördern die aktive Beteiligung junger Menschen, indem wir sie mit Wissen und Fähigkeiten ausstatten, um unsichere Umgebungen oder Verhaltensweisen zu erkennen und zu melden.
- Nichtschädigungsprinzip: Bei allen WILA-Aktivitäten stellen wir sicher, dass Kinder keine physischen oder psychischen Schäden davontragen. Diese Schäden können etwa in Form von Stress, Schmerzen, Angst, einer Beeinträchtigung des Selbstwertgefühls oder einer Verletzung der Privatsphäre auftreten. Wir schaffen sichere und gesunde Räume und sorgen für körperliches und emotionales Wohlbefinden bei Aktivitäten, insbesondere im Zusammenhang mit Bildung für nachhaltige Entwicklung.
- Orientierung am besten Interesse des Kindes: Alle Maßnahmen zum Schutz von Kindern werden vorrangig in deren besten Interesse getroffen.
4. Verhaltenskodex
Alle WILA-Mitarbeitenden müssen sich an den folgenden Verhaltenskodex halten, wenn sie mit Kindern zu tun haben. Diese Standards zielen darauf ab, ein sicheres, positives und empowerndes Umfeld für Kinder zu schaffen.
- Wir behandeln jedes Kind mit Respekt, Würde und Einfühlungsvermögen.
- Wir holen – falls nötig – die informierte Zustimmung der Eltern, Erziehungsberechtigten oder gesetzlichen Vertreter ein, bevor wir Kinder in Aktivitäten einbeziehen.
- Wir ermutigen Kinder, ihre Meinung zu äußern, und hören ihnen zu, damit sie sich sicher fühlen, frei zu sprechen.
- Wir halten angemessene Grenzen ein und vermeiden Bevorzugung oder zu persönliche Beziehungen zu Kindern.
- Wir achten darauf, dass Körperkontakt nur dann stattfindet, wenn er unbedingt notwendig und angemessen ist und innerhalb der professionellen Grenzen liegt (z.B. bei Erster Hilfe).
- Wir verwenden eine kindgerechte, dem Alter angemessene und inklusive Sprache.
- Wir melden alle Bedenken über die Sicherheit oder das Verhalten eines Kindes sofort der Geschäftsführung. Dies gilt etwa für Anzeichen für möglichen Missbrauch, Vernachlässigung oder Ausbeutung (siehe Punkt 5).
- Wir lassen uns nicht auf ein Verhalten ein, das für Kinder schädlich, ausbeuterisch, einschüchternd oder erniedrigend sein könnte.
- Wir verwenden keine unangemessene Sprache, einschließlich Sarkasmus, Schreien oder abwertender Bemerkungen.
- Wir bleiben nicht allein mit einem Kind in einer geschlossenen oder unbeaufsichtigten Umgebung.
- Wir machen keine Fotos, Videos oder andere Aufnahmen von Kindern, ohne deren ausdrückliche Erlaubnis und die seiner Eltern bzw. Erziehungsberechtigten einzuholen.
- Wir unterlassen jegliche körperliche Interaktion mit Kindern, die fehlinterpretiert oder als unangemessen angesehen werden könnte.
5. Meldeverfahren und Reaktion auf Bedenken
Der WILA Bonn fördert eine offene und transparente Kultur, in der Bedenken über die Sicherheit von Kindern ohne Angst vor Vergeltungsmaßnahmen gemeldet werden können. Im Folgenden wird das Verfahren zur Meldung und Behandlung von Kinderschutzbedenken beschrieben.
Meldeverfahren:
- Bedenken erkennen: Hören Sie den Kindern aufmerksam zu, ohne zu urteilen, und achten Sie auf Anzeichen für möglichen Missbrauch, Vernachlässigung oder Ausbeutung.
- Problem melden: Benachrichtigen Sie sofort die Geschäftsführung vom WILA Bonn, wenn ein Problem auftritt. Dies ist etwa der Fall, wenn Sie unangemessenes Verhalten von Erwachsenen oder Kindern beobachten oder wenn Sie direkt von einem Kind erfahren, dass es Schaden genommen hat.
- Details aufzeichnen: Dokumentieren Sie die Art des Anliegens umgehend, genau und vertraulich, einschließlich Datum, Uhrzeit und beteiligter Personen.
- Vertraulichkeit: Alle Informationen werden streng vertraulich behandelt und nur an die zuständigen Behörden und Personen weitergegeben, die direkt für die Lösung der Angelegenheit verantwortlich sind.
Reaktion auf Bedenken:
Die Geschäftsführung übernimmt die Untersuchung des Anliegens und befolgt dabei die rechtlichen Vorgaben und bewährten Verfahren. Falls erforderlich, wird die Angelegenheit an die zuständigen Behörden weitergeleitet.
Das Wohlergehen des Kindes steht an erster Stelle. Der WILA Bonn sorgt nach seinen Möglichkeiten für die Sicherheit des Kindes, während die Untersuchungen durchgeführt werden. Es bietet den von den Vorfällen betroffenen Kindern angemessene Unterstützung an, z. B. durch Beratung.
6. Überwachung und Überprüfung
Alle Mitarbeitenden beim WILA Bonn, die bei der Ausführung ihrer Tätigkeit in Kontakt mit Kindern kommen, arbeiten sich in die Inhalte der Kinderschutzstrategie ein und versichern, dass sie die Kinderschutzstrategie des WILA Bonn einhalten.
Der WILA Bonn verpflichtet sich, diese Kinderschutzstrategie regelmäßig zu überprüfen und zu verbessern, um ihre kontinuierliche Relevanz und Wirksamkeit zu gewährleisten. Die Richtlinie wird in regelmäßigen Abständen von der Geschäftsführung in Abstimmung mit der AG BNE am WILA Bonn überprüft, wobei Rückmeldungen von Mitarbeitenden, Freiwilligen und Kindern berücksichtigt werden. Zu den Überwachungsprozessen gehören regelmäßige Bewertungen der Einhaltung der Richtlinien, wobei Trends bei der Meldung von Vorfällen miteinbezogen werden.
Falls nötig, wird der WILA Bonn externe Expertise, einschließlich Kinderschutzbehörden, einbeziehen, um seine Strategie zu bewerten und zu stärken.
Kontaktinformationen:
Bei Fragen oder Meldungen zum Thema Kinderschutz wenden Sie sich bitte an: info@wilabonn.de, 0228 20161 -0