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Preisgestaltung, Rücktrittsbedingungen und Zuschüsse

Preisgestaltung:

Unsere berufsbezogenen Seminare werden meist ganz oder teilweise von Ihrem Arbeitgeber gezahlt, oder Sie nutzen die Weiterbildung ist im Rahmen Ihrer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit. Für Sie gilt der Arbeitgeberpreis.

Da viele Menschen aber auch unabhängig vom Arbeitgeber privat Seminare und Weiterbildungen buchen und auch privat zahlen, bieten wir neben dem Arbeitgeberpreis bei vielen Seminaren auch einen Preis für privatzahlende Teilnehmer*innen an.

Dabei orientieren wir uns an der Rechnungsadresse. Da dies nicht immer auf den ersten Blick zu sehen ist, geben Sie am besten bei Ihrer Anmeldung unten im Notizfeld an, ob Sie privat zahlen.

Rechnung geht an die dienstliche Adresse – es gilt der Preis: Kosten Arbeitgeber.

Rechnung geht an die private Adresse – es gilt der Preis: Kosten privat.

Bitte geben Sie in jedem Fall – gleich ob die Rechnung an die dienstliche oder die private Postadresse geht – Ihre private E-Mail-Adresse mit an, damit wir Sie auch bei kurzfristigen Veränderungen erreichen können.

Zur Erläuterung:

Als gemeinnützige Einrichtung dürfen wir keine Gewinne machen, müssen aber kostendeckend arbeiten. Durch diese Mischkalkulation gelingt es uns, diese Prämisse zu erfüllen und unsere Bildungsangebote besonders für Privatzahlende sehr kostengünstig anzubieten. Damit möchten wir Menschen den Zugang zu unseren Weiterbildungen erleichtern, die privat dafür aufkommen müssen.

Rücktrittsbedingungen (Nach § 4 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen)

(1) Ein Rücktritt von der Anmeldung muss in Textform per E-Mail oder Brief erfolgen: Für Kursreihen, ein- oder mehrstündige sowie ein- oder mehrtägige Veranstaltungen und Bildungsurlaube gilt i.d.R, sofern in der Programmankündigung unter www.wila-bildungszentrum.de nicht ausdrücklich andere Bedingungen genannt sind: Die Teilnehmerin/Der Teilnehmer kann vom Vertrag bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn gegen eine Bearbeitungsgebühr von 20 Euro zurücktreten. Wenn der Rücktritt - nach dieser Frist eingeht, ist bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50 Prozent des Teilnahmebetrages zu zahlen. Ab zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn bleibt das volle Entgelt fällig. Berufsbegleitende Zusatzausbildungen haben gesonderte Rücktrittsbedingungen, die in der Programmankündigung oder dem gesonderten Anmeldeformular genannt sind.

(2) Anmeldungen zu Einzelveranstaltungen mit einem Teilnahmeentgelt von unter 20 Euro sind bis 7 Tage vor der Veranstaltung entgeltfrei schriftlich kündbar, sofern in der Veranstaltungsankündigung keine andere Frist angegeben ist. Geht die Kündigung nach dieser Frist ein, ist das volle Entgelt zu zahlen.

(3) Eine Abmeldung bei der Kursleitung oder ein Fernbleiben vom Kurs gilt weder als Kündigung noch als Rücktritt. Kursleiter*innen sind mit vertraglichen Belangen nicht betraut.

Ermäßigter Betrag

Zahlende Abonnent*innen des "WILA Arbeitsmarkt" erhalten 10 % Ermäßigung auf alle berufsbezogenen Seminare. Dies gilt für ungekündigte, reguläre Abos. Probeabos ermöglichen keine Ermäßigung.

Bildungsscheck NRW

Mit dem Bildungsgutschein NRW fördert das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und Landesmitteln die berufliche Weiterbildung.

Voraussetzungen:

Das zu versteuernde Jahreseinkommen muss mehr als 20.000 Euro sowie nicht mehr als 40.000 Euro (alleinstehend/einzeln veranlagter Ehepartner) betragen.
Bei gemeinsamer Veranlagung (Eheleute) betragen die Einkommensgrenzen mehr als 40.000 Euro sowie nicht mehr als 80.000 Euro.
Einen Bildungsscheck erhalten Beschäftigte, auch wenn sie gerade in Elternzeit sind, Berufsrückkehrer/innen und Selbständige, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen mehr als 20.000 Euro und max. 40.000 Euro beträgt (bzw. 80.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten). Außerdem wird er nur an Beschäftigte außerhalb des öffentliches Dienstes ausgegeben und wenn der Arbeitgeber max. 249 Mitarbeitende (Vollzeitäquivalente) beschäftigt. Der Nachweis muss sich auf ein vergangenes Jahr beziehen.

Unter diesen Voraussetzungen können Sie in jedem Kalenderjahr einen Bildungsscheck für Ihre berufliche Weiterbildung beantragen. Hierfür müssen Sie sich in einer Bildungsberatungsstelle beraten lassen.

Sie erhalten dann 50 % der Seminarkosten, maximal 500 Euro pro Bildungsscheck.

Alle Infos und Bildungsberatungsstellen:
www.weiterbildungsberatung.nrw/finanzierung/bildungsscheck/individueller-bildungsscheck

Auch als kleines oder mittleres Unternehmen können Sie für Ihre Mitarbeitenden bis zu zehn Bildungsschecks erhalten. Zu den Voraussetzungen:
www.weiterbildungsberatung.nrw/foerderung/bildungsscheck/betrieblicher-bildungsscheck

Prämiengutschein des Bundes

Die Gutscheinausgabe ist 2022 beendet s. www.bildungspraemie.info

Der Spargutschein des Bundes

Mit einem Spargutschein (Weiterbildungssparen) können Sie teurere (und häufig länger laufende) Weiterbildungsmaßnahmen finanzieren – unabhängig von Ihrem Einkommen und den weiteren Förderbedingungen. Voraussetzung ist das Vorhandensein eines entsprechenden Ansparguthabens nach dem Vermögensbildungsgesetz. (Gesetzestext zur Förderung der Vermögensbildung, VermBG).

Alle Infos und Beratungsstellen: www.bildungspraemie.info/de/der-spargutschein.php