Fördermöglichkeiten für Weiterbildung
Fortbildungen sind ein wichtiger Schlüssel, um sich beruflich weiter zu entwickeln. Sie kosten allerdings Zeit und Geld. Gut, dass es Unterstützungsangebote gibt. Ein Überblick.
Bildungsurlaub
Bildungsurlaub kann der beruflichen Weiterbildung dienen, muss es aber nicht. Auch Kurse zur politischen, ehrenamtlichen oder ganz persönlichen Weiterbildung sind anerkannt. Bildungsurlaub, auch Bildungszeit oder Bildungsfreistellung genannt, gibt es in allen Bundesländern außer Bayern und Sachsen. Alle Angestellten in der privaten Wirtschaft und im öffentlichen Dienst haben Anspruch auf Bildungsurlaub. Diesen können sie beantragen, sobald sie sechs Monate in ihrem Job sind. Anspruch besteht in der Regel auf fünf Arbeitstage im Jahr oder zehn Tage am Stück alle zwei Jahre. Der Arbeitnehmer zahlt das Seminar zwar selbst, bekommt währenddessen aber volle Lohnfortzahlung von seinem Arbeitgeber, es zählt also als Arbeitszeit.
WILA-Tipp
Den Bildungsurlaub frühzeitig, spätestens sechs Wochen vor Beginn beim Arbeitsgeber beantragen, und zwar dort, wo Sie auch Ihren Erholungsurlaub einreichen. Hat der Arbeitgeber in NRW innerhalb von drei Wochen nicht abgelehnt, können Sie teilnehmen. In anderen Bundesländern gelten zum Teil andere Fristen.
Bildungsprämie
Mit dem so genannten Prämiengutschein für berufsbezogene Weiterbildungen unterstützt das Bundesbildungsministerium gezielt Einkommensschwächere, die sich eigeninitiativ beruflich weiterbilden möchten. Die Förderung richtet sich an alle Erwerbstätigen mit einem zu versteuerndes Jahreseinkommen von bis zu 20.000 Euro für Einzelpersonen und bis zu 40.000 Euro für gemeinsam Veranlagte. Auch Arbeitnehmerinnen im Mutterschutz und Beschäftigte in Eltern- oder Pflegezeit haben Anspruch darauf. Seit Juli 2017 können auch Unter-25-Jährige und Rentner/innen, die mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten, einen Gutschein erhalten.
WILA-Tipp
Wer eine längere und damit meist auch teurere Weiterbildung absolvieren möchte und vermögenswirksame Leistungen laufen hat, kann diese in eine Bildungsprämie umwandeln. Mit dem so genannten Spargutschein kann vorzeitig ein Betrag für Weiterbildung aus dem Guthaben entnommen werden, ohne dass der Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage verloren geht. Der Spargutschein kann außerdem mit dem Prämiengutschein kombiniert werden.
Bildungsscheck
Dieses in NRW, Rheinland-Pfalz, Hessen, Brandenburg und Sachsen geltende Instrument zur Förderung der beruflichen Weiterbildung finanziert einmal im Jahr 50 Prozent der Weiterbildungskosten - bis zu 500 Euro. Voraussetzungen und Umfang variieren in den einzelnen Bundesländern. Angesprochen sind in NRW seit Mai 2018 wieder alle Beschäftigten und Selbsständige, deren Einkommen 40.000 Euro (80.000 bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Da die Regelungen immer wieder verändert werden, erkundigen Sie sich am besten jeweils im Netz.
WILA-Tipp
In NRW können Sie wieder jedes Jahr einen Bildungsscheck beantragen und auch Schecks aus anderen Bundesländern einlösen. Infos gibt es unter www.bildungsscheck.nrw.de. Voraussetzung ist die Beratung in einer der Bildungsberatungsstellen, die Sie unter diesem Link finden.
Bildungsgutschein
Der Bildungsgutschein ist ein Förderinstrument der Arbeitsagenturen und Jobcenter. Er gilt für berufliche Weiterbildungen aller Art – von einigen Wochen IT- oder Englischkurs bis zu drei Jahren bei Umschulung in einen Mangelberuf. Entscheidend ist, dass diese Weiterbildung die Arbeitslosigkeit bei Beschäftigten noch abwenden oder bereits Arbeitslose schneller wieder in den Job bringen kann. Den Bildungsgutschein können prinzipiell alle Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit Bedrohten beantragen. Voraussetzung für Beschäftigte ist, dass sie nachweisen können, dass ihnen ohne eine bestimmte Weiterbildung die Arbeitslosigkeit droht. Bereits Arbeitslose müssen ihren Arbeitsagentur- oder Jobcenterberater überzeugen, dass die ausgesuchte Weiterbildung sie wieder bzw. schneller in einen neuen Job bringen kann.
WILA-Tipp
Der Bildungsgutschein ist eine Kann-, keine Muss-Leistung – und je nach Budgetlage der Arbeitsagentur schwierig zu bekommen. Deshalb gilt es, den Berater mit gut vorbereiteten Argumenten und Recherchen zum Arbeitsmarkt und zu sinnvollen Weiterbildungen zu überzeugen. Im Zweifelsfall ist ein Antrag zu Jahresbeginn günstiger, weil das Budget noch nicht aufgebraucht ist.
Weitere Infos, Tipps und Links zu Fördermöglichkeiten für Weiterbildung finden Sie in diesem Artikel aus dem WILA Arbeitsmarkt.